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Gymiprüfung wiederholen in Zürich: Wer wann nochmals antreten darf

Gymiprüfung wiederholen in Zürich: Wer wann nochmals antreten darf

Wer die Gymiprüfung wiederholen will, kann das im Kanton Zürich nur am regulären Prüfungstermin im März. Aus der Sek gibt es keinen zweiten Langgymi-Versuch, fürs Kurzgymnasium schon, auch mehrmals bis zur Altersgrenze. Klappt es in der 2. Sek, kommt die Matur gleich früh wie mit dem Langgymnasium.

Alle Wege zum zweiten Versuch auf einen Blick

AusgangslageNächster möglicher VersuchBewertung beim VersuchRegel
Langgymi-Prüfung in der 6. Klasse nicht bestandenKein Langgymi-Versuch mehr. Kurzgymi-Prüfung frühestens im März der 2. SekSchnitt aus Prüfung und Vornote mindestens 4,75 (öffentliche Sek A)Reglement Langgymnasium § 1, VAM § 11
Kurzgymi-Prüfung aus der 2. Sek nicht bestandenIm März der 3. SekSchnitt mindestens 4,75 (öffentliche Sek A)VAM § 32, § 34, § 41
Kurzgymi-Prüfung aus der 3. Sek nicht bestandenIm März darauf, z. B. aus einem 10. SchuljahrOhne öffentliche Sek A nur Prüfungsnote, mindestens 4,5. Wer die 3. Sek A wiederholt, hat wieder eine Vornote (4,75)VAM § 3, § 11, § 34
Probezeit am Kurzgymnasium nicht bestandenNeue Prüfung im nächsten MärzMit Vornote nur aus der 2. oder 3. Klasse einer öffentlichen Sek A (4,75), sonst nur Prüfungsnote (4,5)Merkblatt MBA
Probezeit am Langgymnasium nicht bestandenWechsel in die 1. Sek, später Kurzgymi-Prüfung aus der 2. oder 3. SekMit Vornote mindestens 4,75 (öffentliche Sek A)Volksschulamt, VAM § 11
Am Prüfungstag krankNachprüfung möglichst bald, kein Warten aufs nächste Jahrwie bei der regulären PrüfungVAM § 21, § 28

Grundlage: VAM, Stand 1. Januar 2026, und Aufnahmereglement Langgymnasium, Stand 1. Juli 2022. Gilt für die Prüfungen ab 2027.

Gymiprüfung wiederholen: Was § 41 der Verordnung genau sagt

§ 41 der Verordnung sagt: „Die Prüfungen können am ordentlichen Prüfungstermin wiederholt werden.“ Einen Extra-Termin für den zweiten Versuch gibt es also nicht.

Der ordentliche Termin ist für alle Kurzgymnasien gleichzeitig, im März, in der Regel in Kalenderwoche 10 oder 11 (VAM § 20). Die Prüfung dauert einen Tag.

Für den zweiten Versuch muss sich Ihr Kind neu registrieren. Pro Schuljahr sind höchstens drei Aufnahmeprüfungen möglich: Informatikmittelschule im Oktober, Kurzgymnasium und Handelsmittelschule (HMS) mit derselben Prüfung im März sowie, aus der 3. Sek, Fachmittelschule oder Berufsmaturitätsschule im März.

Die Kurzgymi-Prüfung 2027 findet am Montag, 8. März 2027 statt, die Anmeldung läuft vom 1. Januar bis 10. Februar 2027. Alle Details zu Ablauf und Anmeldung stehen in unserem Artikel zur Gymiprüfung 2027 in Zürich: Datum, Anmeldung und Ablauf. Für 2028 nennt der Kanton bereits Montag, 6. März 2028.

Langgymnasium: Warum es keinen zweiten Versuch gibt

Das Aufnahmereglement Langgymnasium (§ 1) lässt Kinder aus der 6. Klasse oder mit gleichwertiger Ausbildung zu. Wörtlich: „Schülerinnen und Schüler aus der 1. Klasse einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe […] sind nicht zugelassen.“

Ein Beispiel: Ein Junge aus Uster, Jahrgang 2014, tritt am 8. März 2027 an. Besteht er nicht, besucht er im Schuljahr 2027/28 die 1. Sek, und das Langgymnasium ist vorbei. Seine nächste Chance ist die Kurzgymi-Prüfung im März 2029 aus der 2. Sek, eine weitere im März 2030 aus der 3. Sek. Die genauen Daten dieser Prüfungen stehen noch nicht fest.

Geht dabei ein Jahr verloren? Das Langgymnasium dauert sechs Jahre, das Kurzgymnasium vier. Zwei Jahre Sek und vier Jahre Kurzgymnasium sind zusammen gleich lang wie das Langgymnasium. Für den Jungen aus Uster heisst das (eigene Rechnung, ohne Repetition):

PrüfungEintritt ins KurzgymnasiumMaturZeitverlust gegenüber Langgymnasium
März 2029 aus der 2. SekAugust 20292033keiner
März 2030 aus der 3. SekAugust 20302034ein Jahr
März 2031 nach der 3. SekAugust 20312035zwei Jahre

Mit bestandener Langgymi-Prüfung 2027 wäre die Matur ebenfalls 2033.

Ob ein Kind die 6. Klasse wiederholen könnte, um nochmals fürs Langgymnasium anzutreten, regelt das Aufnahmereglement nicht ausdrücklich. Wer das erwägt, klärt es vorher mit der Schulleitung der Primarschule und des Gymnasiums.

Altersgrenze: Bis wann darf mein Kind nochmals antreten?

Ins Kurzgymnasium kommt nur, wer das 17. Altersjahr vor dem 1. August des Eintrittsjahres nicht vollendet hat (VAM § 3). Einfach gesagt: Ihr Kind darf vor dem Stichtag noch nicht 17 geworden sein. Für 2027 und 2028 gelten Übergangs-Stichtage (§ 66): der 1. Juli 2027 und der 16. Juli 2028.

Eintritt ins KurzgymnasiumStichtagKind muss geboren sein nach demHerkunft der Angabe
August 20271. Juli 202730. Juni 2010Kanton Zürich, ZAP-Seite
August 202816. Juli 202815. Juli 2011eigene Rechnung nach § 3 und § 66
August 20291. August 202931. Juli 2012eigene Rechnung nach § 3
August 20301. August 203031. Juli 2013eigene Rechnung nach § 3
August 20311. August 203131. Juli 2014eigene Rechnung nach § 3

Ab 2028 hat der Kanton die Jahrgänge noch nicht publiziert. Prüfen Sie den Wert vor der Anmeldung auf der Seite zur Kurzgymi-Prüfung. Massgebend ist das Geburtsdatum, nicht die Klasse: Hat Ihr Kind repetiert oder wurde es später eingeschult, prüfen Sie die Grenze besonders genau.

Beispiel Winterthur: Eine Schülerin aus Winterthur hat die Prüfung 2027 aus der 3. Sek knapp nicht bestanden. Ein Versuch im März 2028 aus einem 10. Schuljahr ist möglich, wenn sie nach dem 15. Juli 2011 geboren ist.

Beispiel Uster: Der Junge aus Uster, Jahrgang 2014, erfüllt die Grenze für 2029 und 2030 in jedem Fall. Für einen Versuch nach der 3. Sek mit Eintritt 2031 muss er nach dem 31. Juli 2014 geboren sein.

Zählt die Vornote beim zweiten Versuch?

Nur, wenn Ihr Kind bei der Anmeldung die 2. oder 3. Klasse einer öffentlichen Zürcher Sek in Abteilung A besucht (VAM § 32). Führt die Schule Anforderungsstufen, muss es in den Fächern der Vornote (z. B. Mathematik und Französisch) in Anforderungsstufe I sein. Wer aus einem 10. Schuljahr, einer Privatschule oder aus Sek B antritt, wird nur nach der Prüfung bewertet.

Die Bestehensgrenzen (VAM § 34):

VornotePrüfungMassgebende NoteGrenzeErgebnis
5,04,54,754,75bestanden
4,54,54,54,75nicht bestanden
keine4,54,54,5bestanden
keine4,254,254,5nicht bestanden

Die Vornote kommt aus dem Zeugnis des ersten Semesters im Anmeldeschuljahr: Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch sowie Natur und Technik, je ein Fünftel (VAM § 33). Aus der 3. Sek zählt in Mathematik nur Arithmetik und Algebra. Wie die Vornote genau gerechnet wird, erklärt unser Artikel zu den Änderungen der Gymiprüfung im Kanton Zürich.

Bestanden, aber erst ein Jahr später eintreten?

Das geht nicht. Eine bestandene Prüfung berechtigt nur zum Eintritt im unmittelbar folgenden Schuljahr, beim Kurzgymnasium (VAM § 42) wie beim Langgymnasium (Reglement § 15). Wer verschiebt, muss nochmals antreten.

Probezeit nicht bestanden: Was dann gilt

Kurzgymnasium: neue Prüfung nötig

Die Probezeit dauert ein Semester (VAM § 8). Bestanden ist sie, wenn die doppelten Minuspunkte unter 4 nicht grösser sind als die Pluspunkte über 4 und höchstens drei Noten unter 4 liegen (Promotionsreglement § 9). Bei besonderen Umständen darf der Klassenkonvent zugunsten des Kindes abweichen. Wie eng das ausgelegt wird, zeigt ein Fall am Langgymnasium: 2024 liess das Verwaltungsgericht eine anfängliche Verunsicherung beim Einstieg nicht als besonderen Umstand gelten. Die Ausnahme ist am Kurzgymnasium gleich geregelt (VAM § 7).

Seit die neue Verordnung am 1. August 2022 in Kraft trat, gibt es nach nicht bestandener Probezeit keinen prüfungsfreien Wiedereintritt, auch nicht an HMS, FMS oder IMS. 2024 traten laut einem Medienbericht von watson rund 100 Jugendliche nach gescheiterter Probezeit nochmals an, 60 bestanden. Aktuelle Bestehensquoten finden Sie im Artikel zu den Quoten der Gymiprüfung.

Für den neuen Versuch bleibt wenig Zeit. Die Probezeit endet nach einem Semester, die Anmeldung zur Prüfung 2027 schliesst am 10. Februar 2027. Ein festes Datum für den Probezeit-Entscheid nennt die Verordnung nicht; fragen Sie die Schule früh danach.

Meldet sich Ihr Kind vom Gymnasium aus an, besucht es keine Sek A. Dann zählt nur die Prüfungsnote, und es braucht mindestens 4,5 (VAM § 32 und § 34). Wo Ihr Kind nach der Probezeit bis zum Sommer zur Schule geht, regeln die Erlasse zum Kurzgymnasium nicht ausdrücklich. Klären Sie das mit der Schulleitung und der Schulpflege Ihrer Gemeinde.

Langgymnasium: Wechsel in die Sek

Wer die Probezeit am Langgymnasium nicht besteht, wechselt im nächsten Semester in die 1. Klasse der Sekundarschule. Eltern und Lehrpersonen entscheiden gemeinsam über Abteilung A, B oder C; sind sie sich nicht einig, entscheidet die Schulpflege.

Besteht Ihr Kind später aus der Sek die Kurzgymi-Prüfung und die Probezeit, werden frühere Provisorien, Nichtpromotionen und Repetitionen nicht angerechnet. Das zählt, weil im Gymnasium während der ganzen Mittelschulzeit nur einmal repetiert werden darf.

Was oft missverstanden wird

„Für den zweiten Versuch muss man ein Schuljahr wiederholen.“ Nein. Der Versuch aus der 3. Sek ist ein regulärer Weg: Zur Prüfung zugelassen ist, wer die 2. oder 3. Sek besucht oder besucht hat (VAM § 11). Weil das Kurzgymnasium nach der 2. oder 3. Sek beginnt und vier Jahre dauert, kommt die Matur dann ein Jahr später.

„Mein Kind war an der Prüfung krank, also gilt sie nicht.“ Wer antritt, gilt als prüfungsfähig und kann nachträglich kein Arztzeugnis einreichen. Ist Ihr Kind krank, melden Sie es unverzüglich ab und reichen innert drei Tagen ein Arztzeugnis ein (VAM § 28). Wer unentschuldigt fehlt, hat nicht bestanden.

„Mit einem Rekurs gilt die Prüfung als bestanden.“ Nein. Auch während des Rekurses gilt die Prüfung nicht als bestanden.

Einsicht und Rekurs: Fristen und Kosten

Prüfung einsehen

Die Schule setzt mindestens einen Einsichtstermin fest. Sie dürfen die Prüfung fotografieren. Während der Rekursfrist haben Sie Einsichtsrecht.

Frist prüfen: 30 Tage

Der Rekurs geht an die Bildungsdirektion (VAM § 65), beim Lang- wie beim Kurzgymnasium. Die Frist beträgt 30 Tage und beginnt am Tag nach der Mitteilung des Entscheids. Verlängern lässt sie sich nicht. Das genaue Datum steht auf dem Entscheid.

Rekurs richtig einreichen

Der Rekurs muss laut Bildungsdirektion auf Papier, auf Deutsch, unterschrieben und in zwei Exemplaren eingereicht werden. Die Grundgebühr beträgt mindestens CHF 1'000 plus Schreibgebühren; die Kosten trägt, wer unterliegt. Ein Wiedererwägungsgesuch an die Schule stoppt die Frist nicht.

Prüfen Sie bei der Einsicht, ob Sie einen konkreten Fehler zeigen können, etwa falsch zusammengezählte Punkte oder eine richtige Antwort ohne Punkte. Die Begründung der Noten erhalten Sie von der Schule meist erst während des Verfahrens. Rechtsberatung zu laufenden Verfahren gibt die Bildungsdirektion nicht.

Auch gegen eine nicht bestandene Probezeit ist Rekurs an die Bildungsdirektion möglich (VAM § 65, Promotionsreglement § 16).

Gymiprüfung nicht bestanden, was nun? Andere Wege zu einer Maturität

Klappt der zweite Versuch nicht oder ist die Altersgrenze erreicht, bleiben andere Wege zu einer Maturität:

WegAbschlussZugang
Fachmittelschule (FMS)nach drei Jahren Fachmittelschulausweis, mit einem vierten Jahr FachmaturitätPrüfung im März aus der 3. Sek A oder B
Handelsmittelschule (HMS)in vier Jahren (davon ein Jahr Praktikum) Kauffrau/Kaufmann EFZ mit Berufsmaturitätgleiche Prüfung wie Kurzgymnasium, aus der 2. oder 3. Sek A oder B
Informatikmittelschule (IMS)in vier Jahren (davon ein Jahr Praktikum) Informatik EFZ mit BerufsmaturitätPrüfung im Oktober
Lehre mit Berufsmaturität (BM 1)Lehrabschluss und BerufsmaturitätPrüfung im März aus der 3. Sek A oder B, Lehrvertrag nötig
Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)BerufsmaturitätEintritt mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ); Aufnahmeprüfung (schon im letzten oder zweitletzten Lehrjahr möglich) oder prüfungsfrei mit guten Noten (in der Regel EFZ-Gesamtnote ab 5,0, Typ Wirtschaft ab 4,5)
PasserelleErgänzungsprüfung Passerelle (Zugang zu Universitäten und Pädagogischen Hochschulen)nach Berufs- oder Fachmaturität

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Zählt dieselbe Prüfung auch für die Handelsmittelschule?

Ja. Für die HMS reicht ein Schnitt von 4,5 mit Vornote oder eine Prüfungsnote von 4,25 ohne Vornote (VAM § 35).

Was kostet die Anmeldung beim zweiten Versuch?

Für die Prüfung 2027 verlangt der Kanton CHF 50. Eine Sonderregel für den zweiten Versuch nennt er nicht.

Mein Kind ist freiwillig aus dem Gymnasium ausgetreten. Kann es zurück?

In der Regel nur mit einer ausserordentlichen Aufnahmeprüfung, die die Schulleitung anordnet. Eine frühere Repetition und Provisorien werden dabei angerechnet (VAM § 61).

Kann ein Kind aus dem Langgymnasium ins Kurzgymnasium wechseln?

Ja, aus der 2. Klasse ohne Prüfung, wenn es an seiner Schule in die 3. Klasse aufsteigen könnte. Der Promotionsstand wird übernommen (VAM § 43).

Amtliche Dokumente zum Wiederholen der Gymiprüfung

Der nächste Schritt nach einer nicht bestandenen Prüfung

Wie Sie als Eltern auf einen Misserfolg reagieren können, beschreibt unser Beitrag zum Umgang mit Misserfolgen. Termin, Anmeldefrist und Hilfsmittel für den nächsten Versuch finden Sie im Überblick zur Gymiprüfung 2027 in Zürich. Fokus Nachhilfe bereitet Kinder zu Hause oder online auf die Kurzgymi-Prüfung vor; wie das abläuft, steht auf unserer Seite zur Gymivorbereitung in Zürich.

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