Punkt 2 im Gesetz sagt: Auch wer einen Diebstahl begonnen, aber nicht zu Ende geführt hat, kann bestraft werden (nur milder). Jürgen hat das Snickers schon gepackt und wollte es in die Jackentasche stecken (Z. 34–35). Er hat also mit dem Diebstahl begonnen. Dass er danach bezahlt hat, ändert daran nichts.
Musterantwort: Jürgen könnte bestraft werden, weil er versucht hat, das Snickers zu stehlen (aber die strafbare Handlung nicht zu Ende führen konnte, da er von Frau Kohler erwischt wurde).
Wichtig: In deiner Antwort muss stehen, dass die Tat begonnen wurde (versuchter Diebstahl). Nur „weil er stehlen wollte“ ist falsch, denn das wäre bloss eine Absicht.