Der Entwurf für ein neues Volksschulgesetz lässt Homeschooling in St. Gallen, also privaten Einzelunterricht, nicht mehr zu. Am 25. September 2026 hat der Kanton das Ergebnis der Vernehmlassung publiziert. Beschlossen ist noch nichts, gelten würde es frühestens ab August 2028.
Homeschooling in St. Gallen: was heute gilt und was sich ändern soll
Heute ist privater Einzelunterricht mit Bewilligung des Bildungsrats erlaubt, aber nur, wenn die Erziehung zur Gemeinschaftsfähigkeit sichergestellt ist (Art. 123 Volksschulgesetz). Freizeitaktivitäten mit anderen Kindern reichen dafür laut Merkblatt nicht.
Seit 2022 bewilligt der Bildungsrat solche Gesuche, nachdem das Verwaltungsgericht die frühere Praxis als prohibitiv, also faktisch verhindernd, gewertet hat (Botschaft der Regierung). Alle bisher bewilligten Gesuche stützten sich auf ein Konzept mit Unterricht in Lerngruppen (Detailkonzept Aufsicht). Der Entwurf sieht Einzelunterricht nicht mehr vor.
| Heute | Geplant (Entwurf März 2026) | |
|---|---|---|
| Privater Einzelunterricht | mit Bewilligung des Bildungsrats; Gemeinschaftsfähigkeit muss gesichert sein | nicht mehr zugelassen |
| Bedingung in der Praxis (seit 2022) | 65 bis 70 % der Unterrichtszeit in einer Lerngruppe, mindestens 3 Kinder je Zyklus aus 3 Familien | – |
| Unterricht mit anderen Familien | als Lerngruppe innerhalb dieser Bewilligung | nur als Privatschule (deren Mindestgrösse liegt laut Botschaft schon heute bei 5 Kindern je Zyklus) |
| Lehrdiplom | in den Lerngruppen: stufengerechtes Diplom für den Zyklus | alle Lehrpersonen mit kantonaler Lehrbewilligung; je Zyklus mindestens eine mit EDK-anerkanntem Diplom oder gleichwertiger Qualifikation |
| Bewilligung | zuerst zwei Jahre befristet, danach unbefristet möglich | durch das Departement, erstmals befristet |
| Weltanschauung | – | neu: Schule muss „im Einklang mit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung und den Bildungszielen der Volksschule“ stehen |
Quellen: Botschaft, Detailkonzept Aufsicht (Version Januar 2026), Medienmitteilung 2022, Entwurf Art. 63.
Können Familien stattdessen eine Privatschule gründen?
Ja. Schon heute braucht eine Privatschule eine Bewilligung des Bildungsrats. Sie muss einen der öffentlichen Schule gleichwertigen, auf Dauer angelegten Unterricht bieten und die obligatorischen Unterrichtsbereiche abdecken (Art. 116 und 117 Volksschulgesetz). Nach dem Entwurf verlangt das Departement unter anderem geeignete Räume, eine qualifizierte Schulleitung, Lehrplan und Lektionentafel sowie eine gesicherte Finanzierung (Entwurf Art. 63). Die Mindestgrösse einer Privatschule liegt laut Botschaft derzeit bei fünf Kindern je Zyklus.
Warum der Kanton den Einzelunterricht streichen will
Die Regierung begründet den Schritt mit der Gemeinschaftsfähigkeit: In der Volksschule lernen alle Kinder eines Jahrgangs zusammen. Das Bundesgericht hat 2011 für St. Gallen entschieden, dass es keinen Anspruch auf privaten Einzelunterricht gibt (Botschaft).
In der Vernehmlassung stimmte eine klare Mehrheit der Organisationen zu. Eine Mehrheit der teilnehmenden Privatpersonen lehnte den Wegfall ab (Medienmitteilung). Zahlen dazu publiziert der Kanton nicht.
Wenn Sie heute Homeschooling planen: Frist, Ablauf, Kosten
Bis das neue Gesetz gilt, können Sie nach heutigem Recht ein Gesuch stellen. Das Merkblatt (Ausgabe Januar 2026) nennt diesen Ablauf:
Gesuch mindestens sechs Monate vor dem Start
Alle Erziehungsberechtigten unterschreiben, jede Familie stellt ein eigenes Gesuch. Das Verfahren kostet; als Erstes überweisen Sie einen Kostenvorschuss.
Vorprüfung und Entscheid des Bildungsrats
Die Räume werden besichtigt. Gegen den Entscheid ist innert 14 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht möglich.
Abmeldung und Aufsicht
Das Kind wird beim Schulträger abgemeldet. Lehrplan und Lektionentafel sind verbindlich. Es gibt Aufsichtsbesuche, einen jährlichen Bericht und alle zwei Jahre ein Standortgespräch.
Ins Gesuch gehören laut Merkblatt mindestens diese Angaben mit Unterlagen:
Zuständig ist das Amt für Volksschule, Abteilung Aufsicht und Schulqualität, Davidstrasse 31, 9001 St. Gallen, Telefon 058 229 04 47.
| Gebühr (in der Regel) | CHF |
|---|---|
| Befristete Bewilligung | 1'200 |
| Verlängerung | 700 |
| Unbefristete Bewilligung | 700 |
| Prüfung der Räume vor Ort | 400 |
| Aufsicht, jährlich pro Lernort | 500 |
| Aufsicht, jährlich pro Familie am Lernort | 400 |
Die Aufsichtsgebühren fallen jedes Jahr an; die Beträge gelten seit 1. Januar 2026 (Detailkonzept Aufsicht). Schulgeld und Lehrmittel zahlen die Eltern selbst; schulärztliche Untersuchung und Impfung bleiben gratis. Zurück in die Volksschule kann Ihr Kind jederzeit.
Ein Beispiel für das erste Jahr, mit den Gebühren in der Regel: Pro Familie fallen die befristete Bewilligung (1'200) und die Aufsicht pro Familie (400) an, zusammen 1'600 Franken. Für den gemeinsamen Lernort kommen die Prüfung der Räume (400) und die Lernortpauschale (500) dazu; wie diese verteilt werden, regelt der Kanton nicht. Schulgeld und Lehrmittel sind nicht eingerechnet.
Weitere Änderungen im neuen Gesetz
Auch die Oberstufe soll flexibler werden: Der Schulträger soll je nach Bedarf vor Ort aus vier Modellen wählen, die Trennung in Sek und Real bleibt laut Botschaft „mindestens für eine Übergangszeit“ möglich. Kinder mit Sonderschulbedarf sollen neu unter Bedingungen ganz oder teilweise in einer Regelklasse lernen können, etwa wenn das Kind davon profitiert (Entwurf Art. 51).
Wann wird entschieden?
Laut Botschaft soll die Vorlage dem Kantonsrat auf die Wintersession zugeleitet werden, die am 30. November 2026 beginnt; wann er sie berät, steht noch nicht fest, und danach ist ein Referendum möglich (Entwurf). Offen ist auch, ob der Bildungsrat bleibt, der heute über die Gesuche entscheidet: Eine Mehrheit in der Vernehmlassung will ihn behalten (Medienmitteilung).
Wen es betrifft und was Eltern jetzt tun sollten
- Sie haben schon eine Bewilligung: Im Moment müssen Sie nichts tun. Ansprechstelle ist das Amt für Volksschule.
- Sie planen Homeschooling: Reichen Sie das Gesuch mindestens sechs Monate vor dem Start ein und rechnen Sie mit der befristeten ersten Bewilligung. Weil heute Lerngruppen mit Kindern aus mindestens drei Familien verlangt werden, brauchen Sie andere Familien. Anlaufstelle ist etwa der Interessenverband Verein Homeschooling SG, über den auch das Konzept „Privater Gruppenunterricht“ erhältlich ist. Für die Lerngruppe können Familien Lehrpersonen beiziehen, etwa über die Homeschooling-Unterstützung von Fokus Nachhilfe; Lehrdiplom, Bewilligung und Lerngruppen-Anteil braucht es auch dann.
- Ihr Kind besucht die Volksschule: Für Sie ändert der Wegfall des Einzelunterrichts nichts.
Die Originaldokumente
Fokus Nachhilfe bietet Unterstützung beim Homeschooling durch Lehrpersonen und ein kostenloses Beratungsgespräch an; für Förderung neben der Schule gibt es Nachhilfe in St. Gallen.



