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Neues Volksschulgesetz St. Gallen: Sek/Real bleibt vorerst, Änderungen frühestens 2028

Neues Volksschulgesetz St. Gallen: Sek/Real bleibt vorerst, Änderungen frühestens 2028

Das neue Volksschulgesetz St. Gallen ist noch ein Entwurf und gilt frühestens ab August 2028, wie die Regierung am 25. September 2026 mitteilte. Für die Oberstufe heisst das: Sek und Real verschwinden nicht auf einen Schlag, und das Gesetz schreibt kein festes Modell mehr vor.

Neues Volksschulgesetz St. Gallen: Was die Regierung gemeldet hat

Bis zum 3. Juli 2026 konnte man zum Entwurf Stellung nehmen, online gingen 766 Stellungnahmen ein. Laut der Medienmitteilung der Regierung stösst die Totalrevision mehrheitlich auf Zustimmung. Zur Oberstufe hält sie fest:

  • Die flexibleren Organisationsformen werden deutlich begrüsst.
  • Mehrere Teilnehmende fordern noch mehr Freiheit bei den Oberstufenmodellen.

Eine Vernehmlassung ist eine Anhörung, kein Entscheid. Die Regierung will das Gesetz Ende 2026 dem Kantonsrat vorlegen. Danach kann mit einem Referendum eine Volksabstimmung verlangt werden.

Oberstufe St. Gallen: Was sich bei Sek und Real ändern soll

Heute schreibt das geltende Volksschulgesetz in Art. 2 Realschule und Sekundarschule als dreijährige Oberstufe vor. Der Entwurf nennt kein Modell mehr, nur noch einen Grundsatz (Art. 15 Abs. 2).

Heute (geltendes Gesetz)Nach dem Entwurf
Was im Gesetz stehtRealschule und Sekundarschule, je drei JahreUnterricht „ganz oder teilweise nach Leistungsanforderungen", Durchlässigkeit gewährleistet
Bezeichnung der StufenSek und RealLeistungsprofile „erweiterte Anforderungen" und „Basisanforderungen"
Modelle in der Praxis41 Oberstufen rein Sek/Real, 14 Schulträger Sek/Real mit Niveauunterricht, 3 typengemischt, 1 altersdurchmischt ab 2026Vier Organisationsformen zur Wahl, Details in der Verordnung
Wechsel während der OberstufeWechsel zwischen Real und Sek in beide Richtungen möglich, in der Regel auf Semester- oder Schuljahresende; Mathematik und Deutsch zählen besondersNur in Modellen mit Niveauunterricht: in Niveaufächern in beide Richtungen, während der ganzen Oberstufe

Quellen: Botschaft der Regierung, Abschnitt 3.2.2.c (Stand März 2026), FAQ Beurteilung des Amts für Volksschule und Reglement über Beurteilung, Promotion und Übertritt, Art. 17–18 (vom 19. Juni 2019, Stand III. Nachtrag vom 14. Februar 2024).

Die Botschaft beschreibt die vier Modelle so:

Modell (Entwurf)Zuteilung beim EintrittKlassenNiveauunterricht
Leistungsgetrennte OberstufeBasis- oder erweiterte Anforderungennach Profil getrenntnein, alle Fächer im selben Profil
Leistungsgetrennt mit NiveauunterrichtBasis- oder erweiterte Anforderungennach Profil getrenntja, in ausgewählten Fächern
Kooperative Oberstufe mit NiveauunterrichtBasis- oder erweiterte Anforderungenbeide Profile gemischtja, in ausgewählten Fächern
Gemischte Oberstufe mit Niveauunterrichtkeine Profilzuteilunggemischtja, in ausgewählten Fächern

Im Niveauunterricht wird Ihr Kind fachweise einem Niveau zugeteilt, unabhängig vom Profil. Das Zeugnis weist das Niveau aus. Die Begriffe „Sekundarschule" und „Realschule" sollen aus Verordnung und Reglementen verschwinden. Wie viele Niveaus es gibt und in welchen Fächern, regelt erst die künftige Volksschulverordnung.

Kann ein Kind künftig leichter in die Sek wechseln?

Leichter wird vor allem der Wechsel des Niveaus in einzelnen Fächern, aber nur in Modellen mit Niveauunterricht. Dort ist er in beide Richtungen möglich, laut Regierung einfacher und schneller als bei getrennter Sek und Real. Der Wechsel des ganzen Profils (heute von der Real in die Sek) bleibt ein eigener, verfügter Entscheid (Botschaft zu Art. 32); wie leicht er künftig ist, regelt der Entwurf nicht näher. Bleibt die Schule rein leistungsgetrennt, besucht das Kind wie heute alle Fächer entweder in der Sek oder in der Real.

Bleibt die klassische Sek/Real-Oberstufe?

Laut Botschaft bleibt sie „mindestens für eine Übergangszeit" möglich. Ob sie auf Dauer bleibt oder nach einer Frist wegfällt, stellte die Regierung in der Vernehmlassung als eigene Frage zur Diskussion (Fragebogen, Frage 2b). Als Möglichkeit nennt die Botschaft zu Art. 15, Sek/Real nur noch für eine befristete Übergangszeit weiterzuführen und langfristig durch andere Modelle abzulösen. Eine Dauer nennt der Entwurf nicht. Laut Medienmitteilung wird diese „vorgesehene Befristung" unterschiedlich beurteilt.

Drei Stellungnahmen zeigen die Spannweite:

Übertritt in die Oberstufe: Was gleich bleibt

Heute beruht der Übertritt auf einer Gesamteinschätzung aus Leistungsstand, Lernsituation, Lernentwicklung und weiteren Angaben, festgehalten im kantonalen Übertrittsformular (FAQ Amt für Volksschule). In der Stadt St. Gallen ist dafür die Empfehlung der Lehrperson der 6. Klasse massgebend.

Der Entwurf ändert daran wenig. Es zählen nicht nur die Noten, und der Übertritt in die Oberstufe wird weiterhin formell verfügt, ist also anfechtbar. Die Regierung begründet das damit, dass die Zuteilung zu Profil oder Niveau den späteren Weg an Mittelschule oder in die Lehre beeinflusst (Botschaft, Schullaufbahnentscheide). Das Notenzeugnis bleibt.

Die Noten der 5. und 6. Klasse bleiben also wichtig: Warum eine 4 oft kein Grund zur Beruhigung ist.

Wen das neue Gesetz betrifft und wen nicht

Die Primarschule dauert sechs Jahre. Daraus ergibt sich diese Rechnung (unsere Ableitung, keine amtliche Aussage):

Klasse im Schuljahr 2026/27Eintritt in die OberstufeWelches Recht gilt beim Eintritt
6. KlasseAugust 2027geltendes Gesetz
5. KlasseAugust 2028frühestens das neue Gesetz; Übergang offen
4. KlasseAugust 2029neues Gesetz, falls es bis dann in Kraft ist

Ob sich für Ihr Kind etwas ändert, hängt vom Modell der eigenen Oberstufe ab. Bleibt sie bei Sek und Real, heissen die Stufen künftig „erweiterte Anforderungen" und „Basisanforderungen". Welche Regeln dann für Übertritt und Wechsel gelten, steht noch nicht fest.

Was Eltern jetzt tun sollten

Im Moment müssen Sie nichts tun. Sinnvoll sind zwei Schritte:

  1. Den Übertritt nach dem heute geltenden Reglement über Beurteilung, Promotion und Übertritt (PDF) vorbereiten und die Einschätzung der Klassenlehrperson früh besprechen. Für den Übertritt 2027 gilt es sicher, für 2028 ist der Übergang noch offen.
  2. Bei der Oberstufe Ihrer Schulgemeinde nachfragen, ob sie heute schon Niveauunterricht führt und ob ein Modellwechsel geplant ist.

Wenn Sie wegen der Zuteilung unsicher sind: So erkennen Sie, ob Ihr Kind Unterstützung braucht.

Was noch offen ist

Stand: 28. September 2026.

  • Wie der Kantonsrat entscheidet und wie er die Oberstufenmodelle ausgestaltet.
  • Wie viele Niveaus es gibt und in welchen Fächern (Volksschulverordnung, noch nicht publiziert).
  • Wie die Oberstufe ab August 2028 organisiert ist. Der Entwurf regelt nur: Verfügungen, die vor dem Start des neuen Gesetzes ergangen sind, bleiben gültig (Art. 110). Wird der Übertritt vorher verfügt, gilt diese Verfügung also weiter. Die Schulträger passen ihre Schulordnung bis spätestens 31. Mai 2032 an (Art. 109).
  • Welches Modell Ihre Schulgemeinde wählt.

Die Originaldokumente

Steht der Übertritt 2027 oder 2028 an und möchten Sie die Lage Ihres Kindes einschätzen, bietet Fokus Nachhilfe ein kostenloses Beratungsgespräch an.

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