Das neue Volksschulgesetz St. Gallen ist noch ein Entwurf und gilt frühestens ab August 2028, wie die Regierung am 25. September 2026 mitteilte. Für die Oberstufe heisst das: Sek und Real verschwinden nicht auf einen Schlag, und das Gesetz schreibt kein festes Modell mehr vor.
Neues Volksschulgesetz St. Gallen: Was die Regierung gemeldet hat
Bis zum 3. Juli 2026 konnte man zum Entwurf Stellung nehmen, online gingen 766 Stellungnahmen ein. Laut der Medienmitteilung der Regierung stösst die Totalrevision mehrheitlich auf Zustimmung. Zur Oberstufe hält sie fest:
- Die flexibleren Organisationsformen werden deutlich begrüsst.
- Mehrere Teilnehmende fordern noch mehr Freiheit bei den Oberstufenmodellen.
Eine Vernehmlassung ist eine Anhörung, kein Entscheid. Die Regierung will das Gesetz Ende 2026 dem Kantonsrat vorlegen. Danach kann mit einem Referendum eine Volksabstimmung verlangt werden.
Oberstufe St. Gallen: Was sich bei Sek und Real ändern soll
Heute schreibt das geltende Volksschulgesetz in Art. 2 Realschule und Sekundarschule als dreijährige Oberstufe vor. Der Entwurf nennt kein Modell mehr, nur noch einen Grundsatz (Art. 15 Abs. 2).
| Heute (geltendes Gesetz) | Nach dem Entwurf | |
|---|---|---|
| Was im Gesetz steht | Realschule und Sekundarschule, je drei Jahre | Unterricht „ganz oder teilweise nach Leistungsanforderungen", Durchlässigkeit gewährleistet |
| Bezeichnung der Stufen | Sek und Real | Leistungsprofile „erweiterte Anforderungen" und „Basisanforderungen" |
| Modelle in der Praxis | 41 Oberstufen rein Sek/Real, 14 Schulträger Sek/Real mit Niveauunterricht, 3 typengemischt, 1 altersdurchmischt ab 2026 | Vier Organisationsformen zur Wahl, Details in der Verordnung |
| Wechsel während der Oberstufe | Wechsel zwischen Real und Sek in beide Richtungen möglich, in der Regel auf Semester- oder Schuljahresende; Mathematik und Deutsch zählen besonders | Nur in Modellen mit Niveauunterricht: in Niveaufächern in beide Richtungen, während der ganzen Oberstufe |
Quellen: Botschaft der Regierung, Abschnitt 3.2.2.c (Stand März 2026), FAQ Beurteilung des Amts für Volksschule und Reglement über Beurteilung, Promotion und Übertritt, Art. 17–18 (vom 19. Juni 2019, Stand III. Nachtrag vom 14. Februar 2024).
Die Botschaft beschreibt die vier Modelle so:
| Modell (Entwurf) | Zuteilung beim Eintritt | Klassen | Niveauunterricht |
|---|---|---|---|
| Leistungsgetrennte Oberstufe | Basis- oder erweiterte Anforderungen | nach Profil getrennt | nein, alle Fächer im selben Profil |
| Leistungsgetrennt mit Niveauunterricht | Basis- oder erweiterte Anforderungen | nach Profil getrennt | ja, in ausgewählten Fächern |
| Kooperative Oberstufe mit Niveauunterricht | Basis- oder erweiterte Anforderungen | beide Profile gemischt | ja, in ausgewählten Fächern |
| Gemischte Oberstufe mit Niveauunterricht | keine Profilzuteilung | gemischt | ja, in ausgewählten Fächern |
Im Niveauunterricht wird Ihr Kind fachweise einem Niveau zugeteilt, unabhängig vom Profil. Das Zeugnis weist das Niveau aus. Die Begriffe „Sekundarschule" und „Realschule" sollen aus Verordnung und Reglementen verschwinden. Wie viele Niveaus es gibt und in welchen Fächern, regelt erst die künftige Volksschulverordnung.
Kann ein Kind künftig leichter in die Sek wechseln?
Leichter wird vor allem der Wechsel des Niveaus in einzelnen Fächern, aber nur in Modellen mit Niveauunterricht. Dort ist er in beide Richtungen möglich, laut Regierung einfacher und schneller als bei getrennter Sek und Real. Der Wechsel des ganzen Profils (heute von der Real in die Sek) bleibt ein eigener, verfügter Entscheid (Botschaft zu Art. 32); wie leicht er künftig ist, regelt der Entwurf nicht näher. Bleibt die Schule rein leistungsgetrennt, besucht das Kind wie heute alle Fächer entweder in der Sek oder in der Real.
Bleibt die klassische Sek/Real-Oberstufe?
Laut Botschaft bleibt sie „mindestens für eine Übergangszeit" möglich. Ob sie auf Dauer bleibt oder nach einer Frist wegfällt, stellte die Regierung in der Vernehmlassung als eigene Frage zur Diskussion (Fragebogen, Frage 2b). Als Möglichkeit nennt die Botschaft zu Art. 15, Sek/Real nur noch für eine befristete Übergangszeit weiterzuführen und langfristig durch andere Modelle abzulösen. Eine Dauer nennt der Entwurf nicht. Laut Medienmitteilung wird diese „vorgesehene Befristung" unterschiedlich beurteilt.
Drei Stellungnahmen zeigen die Spannweite:
- Die Mitte will höchstens zwei zusätzliche Varianten neben dem heutigen Modell.
- Die SP fordert eine Oberstufe ohne Trennung in Real und Sek.
- Der Verband St. Galler Volksschulträger trägt das Gesetz weitgehend mit und wünscht zusätzlich Niveauunterricht innerhalb gemischter Klassen.
Übertritt in die Oberstufe: Was gleich bleibt
Heute beruht der Übertritt auf einer Gesamteinschätzung aus Leistungsstand, Lernsituation, Lernentwicklung und weiteren Angaben, festgehalten im kantonalen Übertrittsformular (FAQ Amt für Volksschule). In der Stadt St. Gallen ist dafür die Empfehlung der Lehrperson der 6. Klasse massgebend.
Der Entwurf ändert daran wenig. Es zählen nicht nur die Noten, und der Übertritt in die Oberstufe wird weiterhin formell verfügt, ist also anfechtbar. Die Regierung begründet das damit, dass die Zuteilung zu Profil oder Niveau den späteren Weg an Mittelschule oder in die Lehre beeinflusst (Botschaft, Schullaufbahnentscheide). Das Notenzeugnis bleibt.
Die Noten der 5. und 6. Klasse bleiben also wichtig: Warum eine 4 oft kein Grund zur Beruhigung ist.
Wen das neue Gesetz betrifft und wen nicht
Die Primarschule dauert sechs Jahre. Daraus ergibt sich diese Rechnung (unsere Ableitung, keine amtliche Aussage):
| Klasse im Schuljahr 2026/27 | Eintritt in die Oberstufe | Welches Recht gilt beim Eintritt |
|---|---|---|
| 6. Klasse | August 2027 | geltendes Gesetz |
| 5. Klasse | August 2028 | frühestens das neue Gesetz; Übergang offen |
| 4. Klasse | August 2029 | neues Gesetz, falls es bis dann in Kraft ist |
Ob sich für Ihr Kind etwas ändert, hängt vom Modell der eigenen Oberstufe ab. Bleibt sie bei Sek und Real, heissen die Stufen künftig „erweiterte Anforderungen" und „Basisanforderungen". Welche Regeln dann für Übertritt und Wechsel gelten, steht noch nicht fest.
Was Eltern jetzt tun sollten
Im Moment müssen Sie nichts tun. Sinnvoll sind zwei Schritte:
- Den Übertritt nach dem heute geltenden Reglement über Beurteilung, Promotion und Übertritt (PDF) vorbereiten und die Einschätzung der Klassenlehrperson früh besprechen. Für den Übertritt 2027 gilt es sicher, für 2028 ist der Übergang noch offen.
- Bei der Oberstufe Ihrer Schulgemeinde nachfragen, ob sie heute schon Niveauunterricht führt und ob ein Modellwechsel geplant ist.
Wenn Sie wegen der Zuteilung unsicher sind: So erkennen Sie, ob Ihr Kind Unterstützung braucht.
Was noch offen ist
Stand: 28. September 2026.
- Wie der Kantonsrat entscheidet und wie er die Oberstufenmodelle ausgestaltet.
- Wie viele Niveaus es gibt und in welchen Fächern (Volksschulverordnung, noch nicht publiziert).
- Wie die Oberstufe ab August 2028 organisiert ist. Der Entwurf regelt nur: Verfügungen, die vor dem Start des neuen Gesetzes ergangen sind, bleiben gültig (Art. 110). Wird der Übertritt vorher verfügt, gilt diese Verfügung also weiter. Die Schulträger passen ihre Schulordnung bis spätestens 31. Mai 2032 an (Art. 109).
- Welches Modell Ihre Schulgemeinde wählt.
Die Originaldokumente
Steht der Übertritt 2027 oder 2028 an und möchten Sie die Lage Ihres Kindes einschätzen, bietet Fokus Nachhilfe ein kostenloses Beratungsgespräch an.



