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Übertritt Sek Kanton Bern 2027: Zwei von drei Fächern entscheiden

Übertritt Sek Kanton Bern 2027: Zwei von drei Fächern entscheiden

Beim Übertritt in die Sek im Kanton Bern zählt keine Notengrenze: Wer in mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik Sek-Niveau hat, kommt in die Sek, sonst in die Real. Ohne Einigung mit der Lehrperson kann Ihr Kind die Kontrollprüfung vom 16. und 17. März 2027 schreiben.

Ihre nächsten Schritte ab jetzt (Herbst 2026)

Hat die Lehrperson im Herbst die Real angedeutet und sehen Sie Ihr Kind in der Sek, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

Jetzt: nachfragen, in welchem Fach und warum

Fragen Sie die Lehrperson, in welchem der drei Fächer sie Ihr Kind im Realniveau sieht. Die Standortbestimmung im Herbst ist laut Übersicht der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) erst eine Orientierung, noch kein Entscheid.

Bis Dezember: Beispielaufgaben der Referenzrahmen lösen

Lösen Sie mit Ihrem Kind Beispielaufgaben aus den Referenzrahmen zur Kontrollprüfung, um früh zu sehen, wie nahe es an den Anforderungen liegt.

Bis Januar: Fortschritte zählen noch

Was Ihr Kind zeigt, bis die Lehrperson den Übertrittsbericht verfasst, fliesst noch ein (Merkblatt für Eltern). Fragen Sie, bis wann Lernkontrollen zählen.

Ab Mitte Januar 2027: Bericht lesen, Protokoll ausfüllen

Tragen Sie im Übertrittsprotokoll je Fach Ihre eigene Zuweisung ein und notieren Sie, in welchem Fach Sie von der Lehrperson abweichen.

Bis 20. Februar 2027: einigen, anmelden oder verzichten

Einigen Sie sich im Übertrittsgespräch, ergänzt die Lehrperson das Protokoll mit dem gemeinsamen Antrag und leitet es an die Schulleitung weiter. Einigen Sie sich nicht, geben Sie das Protokoll unterschrieben zurück, mit Anmeldung zur Kontrollprüfung oder mit Verzicht.

März und April 2027: Prüfung, Entscheid, allenfalls Beschwerde

Das Aufgebot kommt bis 6. März: Prüfen Sie Ort und Zeit, und planen Sie den Weg. Lesen Sie den Entscheid (ohne Prüfung bis Ende März, nach Prüfung bis Mitte April) sofort: Für eine Beschwerde beim Schulinspektorat haben Sie 30 Tage Zeit.

Zeigen Standortbestimmung oder Beispielaufgaben Lücken, hilft der Artikel Braucht mein Kind Nachhilfe? bei der Einschätzung, ob Unterstützung sinnvoll ist.

Übertritt in die Sek im Kanton Bern: der Zeitplan 2026/27

WannWasWerGrundlage
5. Klasse, 1. SemesterInformation über das ÜbertrittsverfahrenSchulleitungDVBS Art. 7
5. Klasse, 2. Hälfte 1. SemesterStandortgesprächKlassenlehrperson, Eltern, KindDVBS Art. 10
Ende 5. KlasseBeurteilungsbericht (Zeugnis)KlassenlehrpersonÜbersicht BKD
6. Klasse, Mitte 1. Semester (Herbst 2026)Empfohlen: Standortbestimmung, mündlich oder schriftlichKlassenlehrpersonÜbersicht BKD
6. Klasse, 1. Semester (nur an manchen Schulen)Orientierungsarbeiten ohne Ankündigung im Unterricht, klassenübergreifend ausgewertetLehrpersonen der 5./6. KlassenSchulwebsite, z.B. Schule Matten
Ab Mitte Januar 2027Übertrittsbericht und Übertrittsprotokoll gehen an die ElternKlassenlehrpersonDVBS Art. 37–39
Vor Mitte Februar 2027ÜbertrittsgesprächKlassenlehrperson, Eltern, KindDVBS Art. 40
Bis 20. Februar 2027Unterschriebenes Protokoll zurück: Anmeldung zur Kontrollprüfung (mit Foto) oder Verzicht; ebenso Antrag für besondere PrüfungsbedingungenElternDVBS Art. 42, Merkblatt
Bis 6. März 2027Aufgebot und Prüfungsplan per Postprüfungsleitende SchuleÜbersicht BKD
16. und 17. März 2027KontrollprüfungKindBKD
Bis Ende März 2027Übertrittsentscheid ohne KontrollprüfungSchulleitung PrimarstufeDVBS Art. 45 Abs. 4
Bis Mitte April 2027Übertrittsentscheid nach KontrollprüfungSchulleitung PrimarstufeDVBS Art. 45 Abs. 4
30 Tage ab EntscheidBeschwerdefrist beim SchulinspektoratElternArt. 72 Volksschulgesetz

Rechtliche Grundlage ist die Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide (DVBS). Stand: September 2026. Die Angaben gelten für den deutschsprachigen Kantonsteil. Der Berner Jura und die französischsprachigen Schulen in Biel haben ein eigenes Verfahren (DVBS Art. 46–51).

Real, Sek, spezielle Sek: Schultypen und Schulmodelle

Die Sekundarstufe I im Kanton Bern hat zwei Schultypen, Real und Sek. In Deutsch, Französisch und Mathematik wird zusätzlich je Fach ein Niveau festgelegt: Real, Sek oder, nur in einzelnen Gemeinden, spezielle Sek als Vorbereitung aufs Gymnasium (BKD, Schulsystem).

Ob Real und Sek getrennt oder teilweise gemeinsam unterrichtet werden, bestimmt die Gemeinde (BKD, 3. Zyklus). Daraus ergeben sich fünf häufige Schulmodelle (Häufige Modelle der Sekundarstufe I, Stand 2025/26):

ModellOrganisationSchulen 2025/26Durchlässig?
1Real und Sek in getrennten Schulhäusern5 (3,1 %)nein
2getrennte Klassen, auch Deutsch, Französisch und Mathematik getrennt unterrichtet3 (1,8 %)nein
3a „Manuel“getrennte Klassen, in Deutsch, Französisch und Mathematik Niveauunterricht75 (46,0 %)ja
3b „Spiegel“gemischte Klassen, in Deutsch, Französisch und Mathematik Niveauunterricht49 (30,1 %)ja
4 „Twann“gemischte Klassen, Differenzierung innerhalb der Klasse31 (19,0 %)ja

Die Zahlen umfassen alle 163 Sek-I-Standorte, auch die im französischsprachigen Kantonsteil. Insgesamt arbeiten rund 95 % dieser Schulen mit einem durchlässigen Modell. Dort kann Ihr Kind zum Beispiel in Mathematik den Sek-Unterricht besuchen, auch wenn es in Deutsch und Französisch im Realniveau ist. Welches Modell Ihre Oberstufe führt, erfahren Sie bei der Schulleitung oder auf der Website der Gemeinde. In der Stadt Bern etwa informiert die Seite Schulmodelle Sekundarstufe I der Stadt Bern.

Wie wird entschieden? Übertrittsbericht, Übertrittsprotokoll und die 2-von-3-Regel

Gibt es eine Notengrenze für die Sek?

Nein. Weder die DVBS (Art. 33–45) noch die Elternbroschüre der BKD nennen eine Regel wie „ab Note 5 in die Sek“. Die Lehrperson schätzt die „mutmassliche Entwicklung“ Ihres Kindes ein. Grundlage sind laut DVBS Art. 40 Abs. 5 die Beurteilung der Lehrperson, Ihre Beobachtungen als Eltern und die Selbsteinschätzung des Kindes.

Was im Übertrittsbericht steht

Der Übertrittsbericht beurteilt Deutsch, Französisch und Mathematik nicht mit Noten, sondern mit Worten, die sich an den Notenkriterien orientieren, dazu die personalen Kompetenzen in allen Fächern (DVBS Art. 37). Die Kriterien lauten (DVBS Art. 23 Abs. 2):

Wort im Berichtentspricht NoteBedeutung laut DVBS
sehr gut6erreicht anspruchsvolle Lernziele in den meisten Kompetenzbereichen sicher
gut5erreicht Lernziele in allen Kompetenzbereichen und teilweise anspruchsvollere
genügend4erreicht grundlegende Lernziele in den meisten Kompetenzbereichen
ungenügend3 oder tiefererreicht grundlegende Lernziele in mehreren Kompetenzbereichen nicht (bei Note 2 in den meisten)

Was im Übertrittsprotokoll steht

Das Protokoll enthält drei Einschätzungen (DVBS Art. 38 und 39):

  1. die Zuweisung durch die Klassenlehrperson: Schultyp und Niveau je Fach, gestützt auf das Zeugnis Ende 5. Klasse und den Übertrittsbericht,
  2. die Selbsteinschätzung Ihres Kindes,
  3. die Zuweisung aus Ihrer Sicht als Eltern.

Die 2-von-3-Regel an einem Beispiel

Die Zuweisung erfolgt je Fach ins Real-, Sek- oder spezielle Sek-Niveau. Wer in mindestens zwei der drei Fächer Sek-Niveau (oder spezielles Sek-Niveau) hat, gehört zum Sekundarschultyp (DVBS Art. 45 Abs. 1–3).

KindDeutschFranzösischMathematikSchultyp
ARealSekSekSek
BRealRealSekReal (in durchlässigen Modellen mit Mathematik im Sek-Niveau)
CSekSekRealSek

Für Kind B heisst das: Um den Sekundarschultyp doch zu erreichen, müssten Sie die Lehrperson im Übertrittsgespräch in mindestens einem der beiden Sprachfächer umstimmen oder Ihr Kind zur Kontrollprüfung anmelden.

Sonderfälle: neu zugezogen, fremdsprachig, lange krank

Liegen wichtige Gründe vor, kann die Schulleitung mit Ihrem Einverständnis vom normalen Übertrittsverfahren abweichen (DVBS Art. 34). Die Elternbroschüre nennt als Beispiele fremdsprachige Kinder, neu zugezogene Kinder und Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht zur Schule gehen konnten. Betrifft das Ihr Kind, sprechen Sie die Schulleitung vor Mitte Januar 2027 an, damit die Abweichung vor dem Übertrittsbericht geklärt ist. Für die Kontrollprüfung gibt es zusätzlich die besonderen Prüfungsbedingungen.

Das Übertrittsgespräch: wie Sie sich vorbereiten

Das Gespräch findet vor Mitte Februar statt, mit der Klassenlehrperson, Ihnen und Ihrem Kind. Ziel ist laut DVBS Art. 40 Abs. 3 ein gemeinsamer Zuweisungsantrag.

Nicht einverstanden? So funktioniert die Kontrollprüfung

Kommt kein gemeinsamer Antrag zustande, können Sie Ihr Kind bis spätestens 20. Februar 2027 zur Kontrollprüfung anmelden. Die Anmeldung steht auf dem unterschriebenen Übertrittsprotokoll, das Sie mit einem Foto des Kindes der Klassenlehrperson zurückgeben. Verzichten Sie, bestätigen Sie das schriftlich, und die Schulleitung entscheidet aufgrund des Protokolls (Merkblatt für Eltern; DVBS Art. 42).

Was geprüft wird und wie viele Punkte es braucht

Geprüft werden immer alle drei Fächer, auch wenn Sie nur in einem Fach uneinig sind (Weisungen zu Prüfungsablauf und -umfang, Ziff. 2).

FachFormDauerSek-Niveau abspez. Sek-Niveau ab
Mathematikschriftlichmax. 90 Minuten55 von 100 Punkten75 von 100 Punkten
Deutschschriftlichmax. 90 Minuten55 von 100 Punkten75 von 100 Punkten
Französischschriftlich und mündlichzusammen max. 90 Minuten55 von 100 Punkten75 von 100 Punkten

Die 75-Punkte-Grenze zählt nur in Gemeinden mit spezieller Sekundarklasse und nur dann, wenn Sie über Sek oder spezielle Sek uneinig waren. In diesem Fall ist eine Rückstufung ins Realniveau ausgeschlossen (Weisungen Ziff. 5.2).

Beispiel: uneinig in Deutsch und Französisch, Mathematik ist Sek

Angenommen, die Lehrperson empfiehlt in Deutsch und Französisch Real, in Mathematik Sek; Sie sehen Ihr Kind in allen drei Fächern im Sek-Niveau. Mit Prüfung gilt:

Ergebnis an der KontrollprüfungSchultypSek-Niveau in
Mathematik und mindestens ein Sprachfach ab 55SekMathematik und den geschafften Sprachfächern
Deutsch und Französisch ab 55, Mathematik darunterSekDeutsch und Französisch
nur Mathematik ab 55RealMathematik (wie von der Lehrperson empfohlen)
nur ein Sprachfach ab 55Realnur diesem Sprachfach; Mathematik fällt ins Realniveau
kein Fach ab 55Realkeinem Fach

Beispiel: uneinig nur in Deutsch

Sieht die Lehrperson Ihr Kind nur in Deutsch im Realniveau, in Französisch und Mathematik aber im Sek-Niveau, liegt es nach ihrer Empfehlung schon im Sekundarschultyp. Wenn Sie es trotzdem anmelden, um auch in Deutsch das Sek-Niveau zu erreichen, gilt:

Ergebnis an der KontrollprüfungSchultypSek-Niveau in
alle drei Fächer ab 55Sekallen drei Fächern
zwei Fächer ab 55Sekdiesen zwei Fächern
nur ein Fach ab 55Realnur diesem Fach
kein Fach ab 55Realkeinem Fach

Gewinnen kann Ihr Kind in diesem Fall nur das Sek-Niveau in Deutsch. Verlieren kann es den Sekundarschultyp, den die Lehrperson schon empfohlen hat.

Wo die Prüfung stattfindet

Verbindlich ist der Ort im Aufgebot, das spätestens am 6. März 2027 per Post kommt. Geprüft wird an 14 prüfungsleitenden Schulen für die 16 Inspektoratskreise; Niederwangen und Lyss sind für je zwei Kreise zuständig.

Das Merkblatt für Eltern nennt diese Orte:

  • Interlaken, Spiez (Längenstein), Uetendorf, Thun (Progymatte)
  • Bern (Breitfeld/Wankdorf), Niederwangen (Juch), Gümligen (Seidenberg), Zollikofen, Münsingen (Schlossmatt)
  • Langnau, Langenthal (Kreuzfeld 4), Burgdorf (Pestalozzi-Gotthelf)
  • Biel (Rittermatte), Lyss (Stegmatt)

Für Bern (Breitfeld/Wankdorf) und Gümligen (Seidenberg) nennt die Adressliste auf der Seite Kontrollprüfung der BKD andere Schulen (Schulhaus Statthalter in Bern, Oberstufe Vechigen in Boll). Wer vor dem Aufgebot Gewissheit will, fragt beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) nach: Telefon 031 633 84 51, akvb.bkd@be.ch.

Krank am Prüfungstag

Ist Ihr Kind krank oder verunfallt, melden Sie es begründet und in der Regel mindestens 24 Stunden vorher bei der prüfungsleitenden Schule ab und reichen ein Arztzeugnis ein. Dann schreibt es die Nachprüfung zwei Wochen nach dem ersten Prüfungstag zentral in Bern (Weisungen Ziff. 2.6), rechnerisch am Dienstag, 30. März 2027; amtlich publiziert ist dieses Datum nicht.

Fehlt Ihr Kind ohne termingerechte Abmeldung oder bricht es die Prüfung ohne wichtigen Grund ab, wertet die DVBS das als Verzicht, und die Schulleitung entscheidet aufgrund des Übertrittsprotokolls (DVBS Art. 44 Abs. 1 und Art. 42 Abs. 2); das Merkblatt spricht dagegen von „nicht bestanden“. Was daraus für Ihr Kind folgt, klären Sie im Zweifel beim AKVB.

Besondere Prüfungsbedingungen

Für Kinder mit einer Lernauffälligkeit (das Merkblatt nennt Legasthenie und ADHS), fremdsprachige oder neu zugezogene Kinder, Kinder nach längerer Krankheit oder mit besonderem Volksschulangebot können Sie besondere Prüfungsbedingungen beantragen. Das Formular geht mit der Anmeldung an die Schulleitung der Primarstufe. Angepasst werden nur die Rahmenbedingungen, nicht die Anforderungen. Nach dem Entscheid über den Antrag können Sie die Anmeldung zur Prüfung noch zurückziehen (Allgemeine Informationen zur Kontrollprüfung).

Vorbereitung: die Referenzrahmen

Alte Kontrollprüfungen gibt es nicht zu kaufen oder herunterzuladen: Die Aufgaben bleiben unter Verschluss (Weisungen Ziff. 3.6). Die offizielle Vorbereitungsgrundlage sind die drei Referenzrahmen für Deutsch, Französisch und Mathematik. Sie beschreiben die Grundansprüche des Lehrplans 21 am Ende der 6. Klasse und enthalten Beispielaufgaben. In Mathematik sind keine elektronischen Hilfsmittel nötig, und schriftliche Rechenverfahren werden nicht vorausgesetzt (Referenzrahmen Mathematik).

Was die Zahlen 2026 zeigen: Lohnt sich die Kontrollprüfung?

Die PHBern wertet die Kontrollprüfung jedes Jahr im Auftrag des Kantons aus. Die Zahlen stammen aus dem Ergebnisbericht vom Juli 2026.

20262025
Teilnehmende208176
Anteil aller Sechstklässlerinnen und Sechstklässler der Regelschulen im deutschsprachigen Kantonsteil2,3 %1,9 %
davon Knaben61 %58 %
davon mit anderer Erstsprache als Deutsch148 (71 %)keine Angabe (laut Bericht Anteil um sechs Prozent gestiegen)
voraussichtlich Realschultyp178 (86 %)81 %
voraussichtlich Sekundarschultyp27 (13 %)19 %
voraussichtlich „spez. Sek“ (Auswertungskategorie des Berichts)3 (1,4 %)0 %

Deutschsprachige Teilnehmende erreichten in allen drei Fächern signifikant höhere Punktzahlen als Teilnehmende mit anderer Erstsprache.

FachDurchschnitt (von 100)Sek-Niveau (55–74 Punkte)spez. Sek-Niveau (ab 75)
Mathematik45,1423,1 %4,3 %
Französisch40,8015,4 %4,3 %
Deutsch38,3812,5 %1,9 %

Der Durchschnitt liegt in allen drei Fächern unter der 55-Punkte-Grenze. Am schwierigsten war Deutsch: Nur rund jedes siebte Kind erreichte dort mindestens das Sek-Niveau (12,5 % plus 1,9 %).

Wer lag mit seiner Einschätzung richtig?

FachÜbereinstimmung Lehrperson mit PrüfungÜbereinstimmung Eltern mit Prüfung
Deutsch87 %36 %
Französisch76 %45 %
Mathematik75 %48 %

Eltern schätzten ihr Kind in allen drei Fächern oft höher ein, als die Prüfung es bestätigte. Irrten sich Lehrpersonen, schätzten sie das Kind häufiger zu tief ein: Es erreichte an der Prüfung mehr als erwartet.

Wie Sie diese Zahlen lesen sollten

Die Kontrollprüfung ist für Fälle gedacht, in denen Eltern und Lehrperson uneinig sind. 2026 waren sie sich laut Ergebnisbericht aber in 39 von 202 ausgewerteten Fällen (19 %) einig; warum diese Kinder trotzdem angemeldet wurden, ist nicht bekannt. Die Teilnehmenden sind auch sonst keine typische Auswahl, vor allem wegen des hohen Anteils anderer Erstsprachen. Die Quoten sagen deshalb nichts darüber, wie Ihr Kind abschneiden wird. Sie zeigen aber, dass der Weg über die Prüfung für die meisten Teilnehmenden im Realschultyp endet.

Wie Sie über hohe Erwartungen mit Ihrem Kind sprechen, ohne Druck aufzubauen, lesen Sie in Unrealistische Erwartungen: Wenn gute Absichten zu grossem Druck führen.

Anmelden oder verzichten?

Geht es um den Sekundarschultyp, lohnt sich die Kontrollprüfung nur, wenn Ihr Kind in mindestens einem strittigen Fach und insgesamt in mindestens zwei Fächern 55 Punkte oder mehr erreichen kann.

Eher dafür spricht:

  • Ihr Kind löst die Beispielaufgaben der Referenzrahmen in allen drei Fächern überwiegend richtig.
  • Sie sind nur in einem Fach uneinig, und ein Sek-Niveau dort würde den Sekundarschultyp bringen (2 von 3).
  • Ihre Einschätzung stützt sich auf konkrete Arbeiten und Lernkontrollen, nicht nur auf den Wunsch nach der Sek.

Eher dagegen spricht:

  • Ihr Kind hat mit den Beispielaufgaben in einem strittigen Fach deutlich Mühe.
  • Das strittige Fach ist Deutsch, 2026 das schwächste Prüfungsfach.
  • Ein Fach, das die Lehrperson schon im Sek-Niveau sieht, ist wackelig, und Ihre künftige Oberstufe arbeitet mit einem durchlässigen Modell. Dann ist Verzichten sicherer: Im strittigen Fach kann Ihr Kind auch später ins Sek-Niveau wechseln, wenn die Schule annimmt, dass es den Anforderungen genügt.

Entscheid anfechten: Beschwerde beim Schulinspektorat

Gegen den Übertrittsentscheid können Sie innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim zuständigen Schulinspektorat Beschwerde führen (Art. 72 Abs. 1 Volksschulgesetz, zitiert in den Weisungen, Ziff. 8.1). Hat Ihr Kind die Kontrollprüfung geschrieben, dürfen Sie während dieser Frist die Prüfungsarbeit einsehen (Ziff. 7.2). Das lohnt sich, bevor Sie eine Beschwerde begründen: Sie sehen, wo die Punkte verloren gingen.

Nach dem Übertritt: Wechsel, Berufsmaturität, Gymnasium

Die DVBS sieht diese Wechsel vor:

  • Aufstieg: Ihr Kind wechselt in den nächsthöheren Schultyp oder in einem Fach ins höhere Niveau, wenn die „begründete Annahme“ besteht, dass es den Anforderungen genügt (DVBS Art. 55 und 56 Abs. 3). Laut Elternbroschüre sind solche Entscheide grundsätzlich jederzeit möglich, auch während des Schuljahres.
  • 7. Klasse in der Sek wiederholen: Realschülerinnen und Realschüler können das 7. Schuljahr im Sekundarschultyp wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den höheren Anforderungen genügen (DVBS Art. 52 Abs. 1).
  • Abstieg im Schultyp: In der Sek wird promoviert, wer im Zeugnis höchstens drei ungenügende Noten hat, davon höchstens eine in Deutsch, Französisch oder Mathematik (Art. 53). Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wechselt in den Realschultyp oder wiederholt das Schuljahr in der Sek (Art. 53 Abs. 2).
  • Abstieg im Fach: In durchlässigen Modellen führt eine ungenügende Jahresnote in Deutsch, Französisch oder Mathematik in diesem Fach zum Wechsel ins nächsttiefere Niveau, also vom Sek- ins Realniveau oder vom speziellen Sek- ins Sek-Niveau (Art. 56 Abs. 1).

Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob das Kind die Kontrollprüfung gemacht hat.

Was „Real“ für den weiteren Weg bedeutet

Auch nach der Real bleibt die Berufsmaturität offen: Wer eine Lehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) abschliesst, kann die Berufsmaturität nach der Lehre machen (BM 2). Aufgenommen wird man dort unter anderem über eine Aufnahmeprüfung oder prüfungsfrei mit dem Zertifikat eines Kurses Erweiterte Allgemeinbildung (EA-Zertifikat), den man während der Lehre besuchen kann (BKD, BM nach der Lehre).

Lautet der Entscheid „Real“, obwohl Ihr Kind sich die Sek gewünscht hat, hilft der Artikel Umgang mit Misserfolgen: Als Eltern richtig damit umgehen beim Gespräch zu Hause.

Wann ist der Wechsel ins Gymnasium möglich?

Ins Gymnasium wechselt man im deutschsprachigen Kantonsteil aus dem 8. oder 9. Schuljahr, nicht aus der 6. Klasse. Prüfungsfrei geht es über das Empfehlungsverfahren GYM1: Sie melden Ihr Kind bis 1. Dezember des 8. bzw. 9. Schuljahres online an, und in sechs der acht Teilbeurteilungen (fachliche Leistung sowie methodische und personale Kompetenzen in Deutsch, Französisch, Mathematik und NMG) muss „empfohlen“ stehen. Wer keine Empfehlung erhält oder sich nicht dafür anmeldet, kann sich bis 15. Februar desselben Schuljahres zur Aufnahmeprüfung anmelden.

Für ein Kind, das im August 2027 in die 7. Klasse kommt, ist das 8. Schuljahr 2028/29; die erste mögliche Frist wäre damit rechnerisch der 1. Dezember 2028.

Amtliche Dokumente zum Übertritt

Ablauf und Kontrollprüfung

Vorbereitung

Recht und Zahlen

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Kann ich die Anmeldung zur Kontrollprüfung zurückziehen?

Ausdrücklich vorgesehen ist das nur nach dem Entscheid über besondere Prüfungsbedingungen (Allgemeine Informationen zur Kontrollprüfung). Für andere Fälle nennen die kantonalen Dokumente keine Regel.

Wie viele Kinder nehmen in meiner Region an der Kontrollprüfung teil?

Der Anteil der Sechstklässlerinnen und Sechstklässler, die 2026 an der Kontrollprüfung teilnahmen, war je nach Schulinspektorat verschieden:

  • Bern-Mittelland: 2,50 %
  • Oberland: 2,49 %
  • Emmental-Oberaargau: 1,87 %
  • Seeland: 1,78 %

In städtischen Gemeinden nahmen 2,75 % teil, in ländlichen 1,35 % (Monitoring 2026).

Wo schreibt mein Kind die Prüfung, wenn es besondere Förderung erhält?

Kinder, die das integrative Volksschulangebot nutzen, schreiben die Kontrollprüfung wie alle anderen an der prüfungsleitenden Schule. Nur Kinder aus besonderen Volksschulen legen die Prüfung an ihrer eigenen Schule ab (Merkblatt für Eltern).

Suchen Sie vor dem Übertrittsgespräch oder der Kontrollprüfung Unterstützung in Deutsch, Französisch oder Mathematik, bietet Fokus Nachhilfe ein kostenloses Beratungsgespräch.

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